Frühbehandlung

Eine Erstbegutachtung beim Kieferorthopäden sollte bereits mit 4-5 Jahren erfolgen weil sich in diesem Alter die ersten Fehlentwicklungen erkennen lassen. Zungenfehlfunktionen und/oder Lutschgewohnheiten können rechtzeitig behoben werden. Dies verhindert ein Ungleichgewicht der Wangen-, Zungen- und Lippenmuskulatur und in der Folge Wachstumsstörungen und fehlerhafte Sprachlautbildung.

Ebenso wird ein Platzmangel rechtzeitig erkannt und schiefstehende Zähne können verhindert werden.